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Aufgaben

Die kriminalpräventive Aufgabe des Strafvollzuges und des Jugendstrafvollzuges in Baden-Württemberg liegt im Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Straftaten. Strafvollzug und Jugendstrafvollzug leisten einen Beitrag für die Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft, die innere Sicherheit und für den Rechtsfrieden.

Der Vollzug der Untersuchungshaft dient dem Zweck, durch sichere Unterbringung der Untersuchungsgefangenen die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und eine spätere Strafvollstreckung sicherzustellen.

Diese Aufgaben ergeben sich aus § 2 JVollzGB I.

Eine nähere Erläuterung, wie wir diese an uns gestellte Aufgabe umsetzen, finden Sie unter:

Behandlung und Betreuung

Arbeit der Inhaftierten

Unterbringung der Inhaftierten

Freizeitangebote

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